Die
Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender
Vertrag, durch den sich der Bürge (oder Mitunterzeichner, veraltet
Kavent) gegenüber dem
Gläubiger eines Dritten (des sogenannten Hauptschuldners) verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten einzustehen. Der Gläubiger will sich durch die Bürgschaft für den Fall einer
Zahlungsunfähigkeit seines Schuldners absichern. Meistens handelt es sich bei dem Dritten um einen
Kreditnehmer und bei dem Gläubiger um ein
Kreditinstitut, welches das
Darlehen gewährt.