Bankgeschäft


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Bankgeschäft
Bankgeschäfte sind im Bankwesen die in Abs. 1 Kreditwesengesetz (KWG) abschließend aufgezählten Geschäftsarten, zu denen insbesondere WertpapiergeschäfteKreditgeschäfteZahlungsverkehrsgeschäfte und Einlagengeschäfte gehören. Alle Bankgeschäfte werden im Rahmen einer Legaldefinition inhaltlich und vom Umfang her im KWG vorgegeben. Unternehmen, die Bankgeschäfte in Deutschland betreiben wollen, benötigen nach KWG eine Erlaubnis der Bankenaufsicht BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht).

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