Die
Bannmeile (abgeleitet vom Rechtsbegriff
Bann), auch
Bannkreis oder
befriedeter Bezirk, ist eine Schutzzone um die Sitzungsorte der Gesetzgebungsorgane des Bundes (insbesondere
Bundestag und
Bundesrat) und der Länder (
Landtage) sowie des
Bundesverfassungsgerichts, in der Tätigkeiten bzw. Versammlungen verboten und nur in Ausnahmefällen zugelassen sind. Beabsichtigt wird der Schutz der Arbeit dieser Verfassungsorgane vor dem unmittelbaren Druck einer Menschenmenge.