Die
Bauernbefreiung bezeichnet die in Deutschland mehr als hundert Jahre dauernde Ablösung der persönlichen Verpflichtungen der Bauern gegenüber ihren
Grund- und Leibherren vorwiegend im 18. und 19. Jahrhundert. Der Begriff wurde 1887 vom Straßburger Volkswirt
Georg Friedrich Knapp (1842–1926) eingeführt. Dieser kritisierte auch die Landabtretungen und das sich verschlechternde wirtschaftliche Schicksal der landlosen Schichten in Preußen.