Eine
Baugenehmigung bzw.
Baubewilligung ist ein zentrales Element des
Baurechts. Im Baugenehmigungsverfahren wird vor Baubeginn die Einhaltung bestimmter, jedoch nicht aller öffentlich-rechtlicher Vorschriften überprüft. Sie ist daher nur eine eingeschränkte Unbedenklichkeitsbescheinigung. Um die Einhaltung weiterer Vorschriften des öffentlichen Rechts muss sich der
Bauherr eigenverantwortlich kümmern. Details sind in den
Ländern unterschiedlich geregelt.