Der
Bauherr (kurz
BH) ist im
Baurecht der rechtlich und wirtschaftlich verantwortliche
Auftraggeber bei der Durchführung von
Bauvorhaben. Als Bauherr gilt, wer im eigenen Namen oder für eigene oder fremde Rechnung Bauvorhaben vorbereitet oder ausführt oder vorbereiten oder ausführen lässt. Er kann sowohl eine
natürliche Person als auch eine
juristische Person sein.