Bayerisches Oberstes Landesgericht


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Bayerisches Oberstes Landesgericht
Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) war ein Gericht des Freistaates Bayern auf dem Gebiet des Zivil- und Strafrechts. Es war nach dem Zweiten Weltkrieg als bundesweit einziges Gericht aufgrund der vorbehaltlichen Errichtungsvorschriften für die Länder in bis  EGGVG vom Freistaat Bayern wiedererrichtet worden. Es hatte seinen Sitz in München. Das Gericht wurde zum 30. Juni 2006 aufgelöst.

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