Das
Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) war ein
Gericht des Freistaates Bayern auf dem Gebiet des Zivil- und Strafrechts. Es war nach dem
Zweiten Weltkrieg als bundesweit einziges Gericht aufgrund der vorbehaltlichen Errichtungsvorschriften für die Länder in bis
EGGVG vom Freistaat
Bayern wiedererrichtet worden. Es hatte seinen Sitz in
München. Das Gericht wurde zum 30. Juni 2006 aufgelöst.