Beamtenrechtsrahmengesetz


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Beamtenrechtsrahmengesetz
Das Beamtenrechtsrahmengesetz war ein deutsches Rahmengesetz nach Abs. 1 Nr. 1 Grundgesetz, das Bestimmungen zum Beamtenrecht enthielt, die der Bund und die Länder bei Erlass ihrer jeweiligen Beamtengesetze zwingend zu beachten hatten. Die nach Kapitel 1 des Gesetzes zu beachtenden Rahmenvorschriften bezogen sich auf das Beamtenverhältnis, die rechtliche Stellung des Beamten, und Besondere Beamtengruppen. In Kapitel 2 sind Vorschriften aufgeführt, die einheitlich und unmittelbar gelten, also nicht in Landesrecht überführt werden müssen. Unter anderem sind die Dienstherrenfähigkeit ( BRRG), der Verwaltungsrechtsweg ( BRRG) in Beamtenangelegenheiten und die Rechtsstellung von Beamten bei der Umbildung von Körperschaften ausgeführt.

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