Das
Beamtenrechtsrahmengesetz war ein deutsches
Rahmengesetz nach Abs. 1 Nr. 1
Grundgesetz, das Bestimmungen zum
Beamtenrecht enthielt, die der
Bund und die
Länder bei Erlass ihrer jeweiligen
Beamtengesetze zwingend zu beachten hatten. Die nach Kapitel 1 des Gesetzes zu beachtenden Rahmenvorschriften bezogen sich auf das
Beamtenverhältnis, die rechtliche Stellung des Beamten, und Besondere Beamtengruppen. In Kapitel 2 sind Vorschriften aufgeführt, die einheitlich und unmittelbar gelten, also nicht in Landesrecht überführt werden müssen. Unter anderem sind die
Dienstherrenfähigkeit ( BRRG), der
Verwaltungsrechtsweg ( BRRG) in Beamtenangelegenheiten und die Rechtsstellung von Beamten bei der Umbildung von
Körperschaften ausgeführt.