Beamtenstatusgesetz


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Beamtenstatusgesetz
Das Beamtenstatusgesetz ist ein deutsches Bundesgesetz zur Regelung der beamtenrechtlichen Stellung der Beamten der Länder und Kommunen. Es löste zum 1. April 2009 das bisherige Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG) weitgehend ab (Ausnahme: Kapitel II und § 135 BRRG). Während Letzteres für die Landesgesetzgebung hinsichtlich der Rechtsstellung der genannten Beamten zum Teil sehr weitgehende und konkrete Vorgaben machte, beschränkt sich das Beamtenstatusgesetz entsprechend der geänderten Gesetzgebungszuständigkeit auf Grund der Föderalismusreform (Neuregelung in Abs. 1 Nr. 27 GG) auf die Regelung der sogenannten Statusrechte und -pflichten der Beamten im Sinne von GG. Dazu gehören insbesondere die grundlegende Ausgestaltung des Beamtenverhältnisses als solches (§ ff BeamtStG) und die Regeln für den länderübergreifenden Wechsel und Wechsel in die Bundesverwaltung (§ ff BeamtStG, also nicht: den Wechsel innerhalb des Landes oder zwischen Landes- und Gemeindeverwaltung).

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