Das Beamtentum bildet eine Gruppe des Personalkörpers der Administrative eines Gemeinwesens. In vielen Ländern unterscheiden sich die rechtlichen Rahmenbedingungen der Tätigkeit von Beamten deutlich von denen anderer Arbeitnehmer: Der Beamte hat eine besondere Treuepflicht gegenüber seinem Dienstherrn, der im Gegenzug im Rahmen der Fürsorgepflicht während des aktiven Dienstes, bei Krankheit und Invalidität und im Ruhestand für einen angemessenen Lebensunterhalt des Beamten zu sorgen hat (Alimentationsprinzip). Aufgrund des besonderen Treueverhältnisses zwischen Dienstherrn und Beamten gehört dieser in der Regel lebenslang – also auch im Ruhestand – dem Beamtentum an.