Unter
bedingter Strafnachsicht wird im
österreichischen Strafrecht die Entscheidung eines Gerichts verstanden, eine verhängte Strafe für eine bestimmte Zeit (
Probezeit) nicht oder nur zum Teil zu vollstrecken. So wird entweder die gesamte Strafe, oder ein Teil davon
bedingt nachgesehen. Während der Probezeit hat der Verurteilte die Gelegenheit, das in ihn gesetzte Vertrauen zu rechtfertigen. Wird er innerhalb der Probezeit nicht rückfällig, wird die Strafe endgültig nachgesehen, d. h. nicht vollstreckt.