Beim rechtlichen Begriff der Bedingung sind Zivilrecht und Verwaltungsrecht zu unterscheiden:
Bedingung im Zivilrecht
Als
Bedingung bezeichnet man im
Zivilrecht eine durch Parteiwille in ein Geschäft eingefügte Bestimmung, welche die Rechtswirkungen des Geschäfts von einem ungewissen zukünftigen Ereignis abhängig macht. Im deutschen Zivilrecht ist die Bedingung in
§ 158]BGB geregelt.