Das
Befähigungszeugnis ist die staatliche Bescheinigung (
seemännisches Patent, im Amtsdeutsch der Seeämter auch
Gewerbebefugnis ) für den
nautischen oder den technischen
Schiffsoffizier, dass er Schiffe bestimmter Größe oder Maschinenleistung in einem bestimmten
Fahrtgebiet als
Wachoffizier, als Leiter der Maschinenanlage oder als
Kapitän führen darf.