Die
Beglaubigung ist eine amtliche Bescheinigung der Richtigkeit einer
Unterschrift oder
Abschrift, als
öffentliche Beglaubigung durch einen
Notar oder als
amtliche Beglaubigung durch eine andere landesrechtlich hierzu ermächtigte
Behörde. Es ist allgemein eine Bescheinigung, dass Zweitschriften mit dem Original übereinstimmen und speziell im
Rechtsverkehr ein gesetzliches
Formerfordernis, wonach Unterschriften in bestimmten Verträgen oder Urkunden durch öffentliche Beglaubigung vor einem Notar geleistet werden müssen.