Bereitschaftsdienst


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Bereitschaftsdienst
Bereitschaftsdienst (in der Schweiz auch Pikettdienst genannt) ist die Zeitspanne, während der der Arbeitnehmer, ohne dass er unmittelbar am Arbeitsplatz anwesend sein müsste, sich für Zwecke des Betriebes oder der Dienststelle an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle innerhalb oder außerhalb des Betriebes aufzuhalten hat, damit er erforderlichenfalls seine volle Arbeitstätigkeit sofort oder bald aufnehmen kann (Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 18. Februar 2003 Az. 1 ABR 2/02). Von dieser Form des Bereitschaftsdienstes ist die Anwesenheitsbereitschaft, in Deutschland Arbeitsbereitschaft genannt, und die Rufbereitschaft zu unterscheiden.

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