Bereitschaftsdienst (in der
Schweiz auch
Pikettdienst genannt) ist die Zeitspanne, während der der
Arbeitnehmer, ohne dass er unmittelbar am Arbeitsplatz anwesend sein müsste, sich für Zwecke des
Betriebes oder der Dienststelle an einer vom
Arbeitgeber bestimmten Stelle innerhalb oder außerhalb des Betriebes aufzuhalten hat, damit er erforderlichenfalls seine volle Arbeitstätigkeit sofort oder bald aufnehmen kann (
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 18. Februar 2003 Az. 1 ABR 2/02). Von dieser Form des Bereitschaftsdienstes ist die
Anwesenheitsbereitschaft, in
Deutschland Arbeitsbereitschaft genannt, und die
Rufbereitschaft zu unterscheiden.