Bericht (Verwaltung)


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Bericht (Verwaltung)
In der öffentlichen Verwaltung wird mit einem Bericht die Mitteilung von einer nachgeordneten an eine vorgesetzte (übergeordnete) Behörde bezeichnet. In der Gegenrichtung, das heißt von der vorgesetzten an die nachgeordnete Behörde wird die Mitteilung vor allem als Erlass oder Verfügung bezeichnet.

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