In der
öffentlichen Verwaltung wird mit einem
Bericht die Mitteilung von einer nachgeordneten an eine vorgesetzte (übergeordnete)
Behörde bezeichnet. In der Gegenrichtung, das heißt von der vorgesetzten an die nachgeordnete Behörde wird die Mitteilung vor allem als
Erlass oder
Verfügung bezeichnet.