Eine
berufsständische Körperschaft (
Kammer) ist eine
Körperschaft, die meist
öffentlich-rechtlich und dann in Deutschland wiederum meist
landesrechtlich organisiert ist und Aufgaben der
berufsständischen Selbstverwaltung wahrnimmt. Die Bezeichnung
Berufsständische Körperschaft ist unüblich. Geläufig sind demgegenüber die Bezeichnungen Körperschaft, Kammer oder Verband.