Beschäftigungsverhältnis


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Beschäftigungsverhältnis
Der Begriff des Beschäftigungsverhältnisses ist in Deutschland ein Begriff aus dem Sozialrecht. Ein Beschäftigungsverhältnis (und damit Versicherungspflicht) besteht regelmäßig bei Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind ( SGB IV), wobei unter Beschäftigung die nichtselbständige Arbeit verstanden wird ( SGB IV). Auch wenn im Regelfall eine Beschäftigung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ausgeübt wird, unterfallen auch andere Beschäftigungsverhältnisse der Versicherungspflicht, ohne Arbeitsverhältnis zu sein (wie etwa die Tätigkeit als Fremd-Geschäftsführer oder als sog. Scheinselbständiger (vgl. ArbeitnehmerScheinselbstständigkeit)). Der sozialversicherungsrechtliche Begriff des Beschäftigungsverhältnisses ist mit dem arbeitsrechtlichen Begriff des Arbeitsverhältnisses nicht deckungsgleich.

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