In der juristischen Fachsprache bezeichnet der Begriff
Besitz (
lat.
possessio) die tatsächliche Herrschaft über eine
Sache. „Besitz“ bedeutet also, dass jemand tatsächlich über eine Sache verfügt, sie
in seiner Gewalt hat. Dies gilt unabhängig davon, ob die Sache sein
Eigentum ist oder nicht, also beispielsweise auch dann, wenn die Sache gemietet oder unrechtmäßig angeeignet ist.