Besitzergreifung (Erste Form) geschieht z. B. an Landstrecken entweder als
völkerrechtliche Begründung der
Gebietshoheit oder als kriegerische Maßregel. Der Anfang muss mit der Aufrichtung einer obrigkeitlichen Gewalt gemacht werden. Die Bewohner des durch Besitzergreifung erworbenen Gebietes werden
ipso facto Angehörige des
Staates, der die Besitzergreifung vollzieht.