Die
Besoldungsordnung B (BesO B) beinhaltet die
Besoldungsgruppen B 1 bis B 11 der
Spitzenbeamten und
Soldaten in Deutschland. Die Besoldung und ihre Gruppen richten sich nach dem
Bundesbesoldungsgesetz (BBesG). Die Besoldungsordnung B kennt im Gegensatz zu anderen Besoldungsordnungen keine Stufen (aufsteigende Gehälter), sondern weist feste Gehälter aus.