Die
Besoldungsordnung R (BBesO R) beinhaltet die
Besoldungsgruppen R 1 bis R 10 der
Richter und Staatsanwälte in
Deutschland. Höhe und Zusammensetzung der Besoldung ist in den Bundesländern teilweise unterschiedlich ausgestaltet, da das Besoldungsrecht im Rahmen der Föderalismusreform für ihre Bediensteten auf die Länder übergegangen ist.