Besoldungsordnung R


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Besoldungsordnung R
Die Besoldungsordnung R (BBesO R) beinhaltet die Besoldungsgruppen R 1 bis R 10 der Richter und Staatsanwälte in Deutschland. Höhe und Zusammensetzung der Besoldung ist in den Bundesländern teilweise unterschiedlich ausgestaltet, da das Besoldungsrecht im Rahmen der Föderalismusreform für ihre Bediensteten auf die Länder übergegangen ist.

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