Bestallung


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Bestallung
Bestallung bezeichnet:
  • allgemein die Einsetzung in ein Amt, auch die Anstellung eines Beamten
  • im Gesundheitswesen (veraltet für Approbation) die staatliche Zulassung zur Berufsausübung als Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeut, Tierarzt oder Apotheker
  • im Justizwesen die Einsetzung einer Person als rechtliche Vertretung, z. B. die Bestellung zum Vormund (§ 1791 BGB) oder Pfleger (§ 1915 BGB), siehe Bestallungsurkunde

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