Bestallungsurkunde


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Betreuerausweis
Der Betreuerausweis (im Kontext der Vormundschaft auch Bestallungsurkunde, vgl. Abs. 1 BGB) ist ein vom Amtsgericht (Betreuungsgericht) ausgestelltes Dokument, mit dem sich der rechtliche Betreuer nach außen hin als gesetzlicher Vertreter des Betreuten legitimieren kann. Rechtsgrundlage ist Nr. 2 FamFG.

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