Bestandsverzeichnis


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Bestandsverzeichnis
Mit Bestandsverzeichnis bezeichnet man im deutschen Sachenrecht den ersten Teil eines Grundbuchblatts, das die Bezeichnung des Grundstücks (Bestands-Nr., GemarkungFlurnummerFlurstück-Nummer, Größe in m²) enthält. Das Bestandsverzeichnis wird nicht in der Grundbuchordnung legal definiert, sondern vorausgesetzt, so z.B. in Abs. 1 S. 2 GBO.

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