Die Formulierung
beste verfügbare Techniken (BVT, = BAT) bezeichnet eine europäische
Technikklausel, die auch international (zum Beispiel vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen) verwendet wird. Der Begriff entspricht dem in Deutschland traditionell verwendeten Konzept des
Standes der Technik (SdT). Der Rechtsbegriff BVT wird durch die sogenannte
Industrieemissionsrichtlinie (Richtlinie 2010/75/EU, auch „IED“) über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung im nationalen Recht der Mitgliedsstaaten vorgeschrieben. Deren Vorläufer (
IVU-Richtlinie 96/61/EG bzw. 2008/1/EG) definierten den Begriff im Jahr 1996. Zuvor war der Begriff “beste verfügbare Technologie” bereits in der Richtlinie 84/360/EWG aus dem Jahr 1984 verwandt worden, allerdings ohne ihn näher zu definieren. Weiterhin wird das BVT-Konzept seit 1992 im Rahmen der
OSPAR-Konvention zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks verwandt.