Betriebs- und Geschäftsausstattung (kurz
BGA oder
BuGA) ist im
Rechnungswesen die Bezeichnung für Gegenstände im
Sachanlagevermögen, die nicht unmittelbar in der
Produktion eingesetzt sind, sondern im überwiegend administrativen Bereich der langfristigen Produktionsbereitschaft dienen.