Die
Freie und Hansestadt Hamburg ist als
Land und
Einheitsgemeinde seit 1951 in sieben
Bezirke gegliedert. Die
Bezirksämter sind für eine Reihe dezentral wahrzunehmender Verwaltungsaufgaben zuständig, insbesondere im Sozial-, Gesundheits-, Bau-, Melde-, Wohnungs- und Liegenschaftswesen sowie im Bereich der Wirtschaftsüberwachung. Jeder Bezirk hat zur Beratung und Mitwirkung der Bürger an Verwaltung und bezirkspolitischen Themen jeweils eine
Bezirksversammlung.