Der
Bezirkshauptmann oder die
Bezirkshauptfrau ist in
Österreich der oberste
Verwaltungsbeamte einer
Bezirkshauptmannschaft. Er ist Leiter der Behörde und vertritt die Bezirkshauptmannschaft nach außen. Im Katastrophenfall ist der Bezirkshauptmann Leiter des Bezirksführungsstabes und damit oberster
Einsatzleiter des Bezirks.