Die als
Biegezugfestigkeit definierte
Kenngröße bezeichnet die maximale aufnehmbare
Spannung eines biegbaren
Werkstoffs bei gleichzeitiger Beanspruchung auf
Biegung bis knapp unter dem Punkt, an dem der Werkstoff unter Einwirkung von
Zugkraft reißt.
Sie ist von der
Biegefestigkeit abzugrenzen, bei der die Zugkraft keine Berücksichtigung findet.