Bilanzrecht


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Bilanzrecht
Das Bilanzrecht bezeichnet die Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die Aufstellung und Inhalt eines Jahresabschlusses, insbesondere die Buchführung und die Aufstellung der Bilanz, regeln. Adressaten sind somit nur Bilanzierende, wovon Freiberufler wie Rechtsanwälte überwiegend ausgenommen sind.

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