Das
Bilanzrecht bezeichnet die Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die Aufstellung und Inhalt eines
Jahresabschlusses, insbesondere die
Buchführung und die Aufstellung der
Bilanz, regeln. Adressaten sind somit nur Bilanzierende, wovon Freiberufler wie Rechtsanwälte überwiegend ausgenommen sind.