Als
Binnenmigration bezeichnet man die
Migration innerhalb eines festgelegten Raumes, zumeist innerhalb eines
Staates. Die Binnenmigration unterscheidet sich also von der transnationalen Migration dadurch, dass in der Regel keine
Staatsgrenzen überschritten werden. In die
EU betreffenden Kontexten wird jedoch inzwischen auch bei Staatsgrenzen überschreitenden Wanderungen innerhalb der EU von Binnenmigration gesprochen, da die EU ein Raum ohne Binnengrenzen (Binnenmarkt, Art. 14 EU-Vertrag) mit dem Verfassungs- und Grundrecht der Freizügigkeit für alle Unionsbürgerinnen und -bürger ist (Art. 18 EU-Vertrag, Art. 45 Charta der Grundrechte der EU 2009). Dementsprechend ist dieser Begriff nur unscharf definiert, weil sowohl die Migration innerhalb einer kleinen
Region oder einem
Gliedstaat als auch die Wanderung in einem sehr großen Staat, einer
supranationalen Organisation oder einem
Staatenverbund als Binnenmigration benannt werden kann.