Der
Biologische Arbeitsplatztoleranzwert (BAT-Wert) war ein
Grenzwert der deutschen
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bis zum Inkrafttreten ihrer Neufassung vom 1. Januar 2005. Er war definiert als die
Konzentration eines Stoffes oder seines Umwandlungsproduktes im Körper oder die dadurch ausgelöste Abweichung eines biologischen Indikators von seiner Norm, bei der im Allgemeinen die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht beeinträchtigt wird.