Biologischer Arbeitsplatztoleranzwert


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Biologischer Arbeitsplatztoleranzwert
Der Biologische Arbeitsplatztoleranzwert (BAT-Wert) war ein Grenzwert der deutschen Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bis zum Inkrafttreten ihrer Neufassung vom 1. Januar 2005. Er war definiert als die Konzentration eines Stoffes oder seines Umwandlungsproduktes im Körper oder die dadurch ausgelöste Abweichung eines biologischen Indikators von seiner Norm, bei der im Allgemeinen die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht beeinträchtigt wird.

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