Als
Bismarcksche Reichsverfassung wird die
Verfassung des
Deutschen Kaiserreichs vom
16. April 1871 bezeichnet. Sie ging ursprünglich als
Verfassung des Deutschen Bundes (DBV) vom 1. Januar 1871 in revidierter Fassung aus der 1867 ausgearbeiteten Norddeutschen Bundesverfassung (NBV) hervor. Ihre amtliche Überschrift lautete nun
Verfassung des Deutschen Reichs (RV 1871); sie galt fast fünfzig Jahre lang ohne wesentliche Änderungen.