Blanc de Noirs (
franz. wörtlich: „
Weißer aus schwarzen“) ist die französische Bezeichnung für einen aus Rotweinsorten
gekelterten weißen Wein,
Champagner oder
Crémant. Im deutschen Weinrecht wurde der Begriff bisher nicht definiert, wird aber auch nicht beanstandet. Im Weinrecht-Kommentar heißt es: „Andere als die Weinartbezeichnungen ‚
Roséwein‘ und ‚
Weißherbst‘ sind unzulässig.“ In der Deutschschweiz wird
Blanc de Noirs auch als
Federweisser bezeichnet.