Die
Bodenart beschreibt die Zusammensetzung des Bodens bezüglich der Hauptbodenarten, die ihrerseits auf der
Korngrößenzusammensetzung der
mineralischen Bodensubstanz beruhen. Ohne weitere Angaben bezieht sich die Bodenartenangabe auf die
Feinbodenart mit einem
Äquivalentdurchmesser der Körner von kleiner zwei Millimeter. Der Grobboden, oftmals als
Bodenskelett bezeichnet, das heißt alle
Mineral- oder
Gesteinsbruchstücke mit einem Durchmesser über zwei Millimeter, werden nicht berücksichtigt; deren Anteil wird nur als Zusatzinformation angegeben. Beträgt der Anteil des Bodenskeletts mehr als 75 % des Gesamtbodens, so wird die Kornfraktion des Bodenskeletts anstelle der Bodenart angegeben. Solche Böden werden daher auch als
Skelettböden bezeichnet. Hierbei unterscheidet man von 2 bis 63 mm zwischen
Kies und
Grus und von 63 bis 200 mm, also innerhalb der Steine, zwischen Geröll und Schutt, je nachdem, ob es sich um abgerundete oder kantige Körner handelt.