Der
Bodenschutz hat allgemein das Ziel das
Schutzgut Boden vor schädlichen Veränderungen (
Bodenschäden, Verlust von Bodenfunktionen) möglichst weitgehend zu schützen oder wie § 1
BBodSchG beschreibt „nachhaltig die
Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen“.