Das
Weinbaugebiet Bourgogne ist die regionale Appellation der Weinbauregion
Burgund. Jeder
Wein der Großregion Burgund darf diesen Namen tragen, sofern die Mindestbestimmungen erfüllt sind. Seit dem 31. Juli 1937 wurden diese Bestimmungen im Rahmen einer
Appellation d’Origine Contrôlée (kurz AOC) festgehalten.