Das
Weinbaugebiet Bourgogne Grand Ordinaire ist eine regionale Appellation der Weinbauregion
Burgund. Bis zum Jahr 1971 gab es noch die Bezeichnung
Bourgogne Ordinaire. Regional bedeutet, dass jeder
Wein der Großregion Burgund diesen Namen tragen darf, sofern er Mindestbestimmungen erfüllt. Seit dem 31. Juli 1937 wurden diese Bestimmungen im Rahmen einer
Appellation d’Origine Contrôlée (kurz AOC) festgehalten. Unter die Mindestbestimmungen fallen sowohl Rot- und Roséweine als auch Weißweine. Der einfache und frische Rotwein sollte höchstens 2 bis 3 Jahre gelagert werden. Die Trinktemperatur sollte bei kühlen 13–15 °C liegen. Die Trinktemperatur der in ihrer Jugend zu geniessenden Weißweine liegt bei 9–11 °C.