Bourgogne Grand Ordinaire


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Bourgogne Grand Ordinaire
Das Weinbaugebiet Bourgogne Grand Ordinaire ist eine regionale Appellation der Weinbauregion Burgund. Bis zum Jahr 1971 gab es noch die Bezeichnung Bourgogne Ordinaire. Regional bedeutet, dass jeder Wein der Großregion Burgund diesen Namen tragen darf, sofern er Mindestbestimmungen erfüllt. Seit dem 31. Juli 1937 wurden diese Bestimmungen im Rahmen einer Appellation d’Origine Contrôlée (kurz AOC) festgehalten. Unter die Mindestbestimmungen fallen sowohl Rot- und Roséweine als auch Weißweine. Der einfache und frische Rotwein sollte höchstens 2 bis 3 Jahre gelagert werden. Die Trinktemperatur sollte bei kühlen 13–15 °C liegen. Die Trinktemperatur der in ihrer Jugend zu geniessenden Weißweine liegt bei 9–11 °C.

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