Als
Brandmelder werden technische Geräte oder Anlagen zum Auslösen eines Alarms im Falle eines
Brandes in Wohnungen, öffentlichen Einrichtungen, Verkehrsmitteln oder Industrieanlagen bezeichnet. Dabei wird unterschieden zwischen
automatischen Brandmeldern, die den Brand anhand physikalischer Eigenschaften erkennen, und
nicht-automatischen Brandmeldern, die von Hand betätigt werden müssen. Sinn des Brandalarms ist das Warnen und Wecken von Personen innerhalb eines Gebäudes, das Einleiten von Maßnahmen zur
Brandbekämpfung und zum Sach- und Personenschutz meist die Alarmierung von zuständigem Sicherheitspersonal oder der
Feuerwehr.