Broker


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Broeker
Broeker ist der Familienname folgender Personen:

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Broker
Ein Broker (; ‚(Börsen-)Makler‘, ‚Vermittler‘, ‚Zwischenhändler‘) ist als Dienstleister für die Durchführung von Wertpapierordern von Anlegern zuständig, das Brokerage. Hierzu handelt er auf Rechnung des Kunden mit Wertpapieren (z. B. AktienDevisen, Strom, WarenRohstoffen) an Börsen sowie außerbörslichen Handelsplätzen. Für die Transaktionen erhält er eine Vermittlungsgebühr, die sogenannte Courtage oder auch „Brokerage“.

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Bröker
Bröker ist der Familienname folgender Personen:
  • Anja Bröker (* 1973), deutsche Fernsehmoderatorin
  • Frank Bröker (* 1969), deutscher Musiker, Komponist und Autor
  • Johann Bröker (1806–1890) deutscher Autor, evangelisch-lutherischer Theologe und Mitglied der Holsteinische Ständeversammlung
  • Thomas Bröker (* 1985), deutscher Fußballspieler
  • Walter Bröker (1906–1977), deutscher SPD-Politiker, Bürgermeister von Detmold
  • Wilhelm Bröker (1848–1933), deutscher Maler

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Makler
Der Begriff des Maklers (früher Mäkler aus dem Niederdeutschen maken heute machen; heute mäkeln im Niederdeutschen makeln in der ursprünglichen Bedeutung Geschäfte machen) bezeichnet in Deutschland den Vermittler einer Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen. Das gesetzliche Leitbild dieses Berufs kommt im deutschen Zivilrecht in den Bestimmungen über den Maklervertrag (§ ff. BGB) bzw. über den Handelsmakler (§ ff. HGB) zum Ausdruck. Bei dem Maklervertrag handelt es sich nach herrschender Meinung um keinen gegenseitigen Vertrag, weil keine zueinander im Synallagma stehenden Hauptpflichten zu konstatieren sind. Bekannt ist vor allem das Makeln von Grundstücken oder Mietverhältnissen, sowie von Wertpapieren und Bekanntschaften mit Heiratsabsicht. Grundsätzlich bedarf jeder Makler einer besonderen Erlaubnis nach  GewO. Die rechtlichen Grundlagen zur Ausführung des Berufs sind in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) geregelt.

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