Die Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU, im Volksmund aufgrund des langen Titels auch Gauck-Behörde genannt) verwaltet und erforscht die Akten und Dokumente des Ministeriums für Staatssicherheit (kurz MfS oder „Stasi“) der DDR. Die Einrichtung der Behörde wurde von Mitgliedern der Bürgerkomitees und Freiwilligen der Bürgerrechtsbewegung im Zuge der friedlichen Revolution von 1989 erwirkt. Die Amtszeit des Bundesbeauftragten beträgt fünf Jahre, eine einmalige Wiederwahl ist gemäß § 35 Abs. 4 Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) möglich. Das 1991 in Kraft getretene StUG bildet die Rechtsgrundlage der Behörde. Die Behörde ist Mitglied der Platform of European Memory and Conscience.