Bundesbehörden werden errichtet für die bundeseigene
Verwaltung (
GG) in der
Bundesrepublik Deutschland. Diese
Behörden gliedern sich wie folgt:
- Oberste Bundesbehörden
- Bundesoberbehörden (auch: Obere Bundesbehörden genannt)
- Mittelbehörden
- Unterbehörden