Bundesdisziplinarordnung


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Bundesdisziplinarordnung
Die Bundesdisziplinarordnung (BDO), regelte in der Bundesrepublik Deutschland das beamtenrechtliche Verfahren bei Dienstvergehen von Beamten. Sie war nach ihrem Außerkrafttreten nur noch für Altfälle anzuwenden. Gültig ist seit 1. Januar 2002 das Bundesdisziplinargesetz.

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