Das
Bundesentschädigungsgesetz (
BEG), genauer das
Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung, wurde am 29. Juni 1956 rückwirkend zum 1. Oktober 1953 in der
Bundesrepublik Deutschland verabschiedet, nachdem die ursprüngliche Vorlage vom 18. September 1953 keine Berücksichtigung gefunden hatte.