Das deutsche
Gesetz zum Erziehungsgeld und zur Elternzeit (Bundeserziehungsgeldgesetz) regelte von 1986 bis 2006/2008 das
Erziehungsgeld und den
Erziehungsurlaub (seit 2004:
Elternzeit). Im Zuge der Einführung des
Elterngeldes traten die Regelungen zum Erziehungsgeld am 31. Dezember 2006 außer Kraft. Für die Eltern von Kindern, die vor dem 1. Januar 2007 geboren oder adoptiert worden waren, galten die Regelungen zur Elternzeit bis für eine Übergangsfrist von zwei Jahren weiter. Am 31. Dezember 2008 trat das Bundeserziehungsgeldgesetz dann endgültig außer Kraft.