Die Bundesgendarmerie war ein – wenngleich militärisch organisierter – ziviler Wachkörper auf Bundesebene in Österreich. Sie war polizeilich für rund zwei Drittel der Bevölkerung auf etwa 98 % des österreichischen Staatsgebietes zuständig. Mit der Zusammenlegung von Gendarmerie, Bundessicherheitswachekorps und Kriminalbeamtenkorps am 1. Juli 2005 wurde die Bundesgendarmerie in die Bundespolizei überführt.