Bundesgrenzschutz


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Bundesgrenzschutz
Der Bundesgrenzschutz (BGS) war in der Bundesrepublik Deutschland eine Sonderpolizei des Bundes. Er wurde mit dem BGS-Gesetz vom 16. März 1951 gegründet und unterstand dem Bundesinnenministerium. Ursprünglich hatte der Bundesgrenzschutz nur den spezialpolizeilichen Auftrag der Grenzsicherung, erhielt dann aber zunehmend schutzpolizeiliche Aufgaben, wurde flächendeckend ausgebaut und erhielt Kompetenzen für kriminalpolizeiliche Ermittlungen. Der Bundesgrenzschutz hatte im Gegensatz zu den Länderpolizeien in weiten Teilen seiner Geschichte Kombattantenstatus. Im Juli 2005 wurde er in Bundespolizei umbenannt.

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Bundespolizei (Deutschland)
Die Bundespolizei (BPOL) ist eine Polizei des Bundes in der Bundesrepublik Deutschland und gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministerium des Innern, das über seine Abteilung B auch die Rechtsaufsicht und Fachaufsicht über die Behörden der Bundespolizei ausübt. Im Sicherheitssystem des Bundes nimmt die Bundespolizei umfangreiche und vielfältige sonderpolizeiliche Aufgaben wahr, die im Gesetz über die Bundespolizei, aber auch in zahlreichen anderen Rechtsvorschriften, wie beispielsweise im Aufenthaltsgesetz, im Asylgesetz und im Luftsicherheitsgesetz, geregelt sind. Sie trug bis zum 30. Juni 2005 die Bezeichnung Bundesgrenzschutz. Der Name ergab sich aus der früher ausschließlichen und seit den 1970er Jahren Hauptaufgabe, dem Schutz der Landesgrenzen (gemäß Abs. 1 Nr. 5 GG). Die Bundespolizei ist in Deutschland unter der Hotline 0800 6 888 000 erreichbar.

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