Bundeskanzler (Norddeutscher Bund)


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Bundeskanzler (Norddeutscher Bund)
Das Amt des Bundeskanzlers des Norddeutschen Bundes wurde mit dessen Gründung am 1. Juli 1867 begründet und dauerte nur bis zur Reichsgründung am 1./18. Januar 1871 an. Einziger Inhaber des Amtes war Otto von Bismarck.

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