Der
BMT-G II – Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe war von 1962 bis 2005 die tarifvertragliche Grundlage für die der Arbeiterrentenversicherung unterliegenden Beschäftigten von kommunalen Verwaltungen und Betrieben in
Deutschland. Er war auf kommunaler Ebene das Pedant zum
Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT), der die tariflichen Bedingungen der der Angestelltenrentenversicherung unterliegenden Beschäftigten regelte.